Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Coaching und Seminare
BenButscher GmbH, Lange Straße 38, 96047 Bamberg
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht sin Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von einer Vielzahl von Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2
Die erbrachten Schulungs- und Beratungsleistungen stellen keine Anlageberatung oder sonstige Empfehlung dar. Die dargestellten Analysen, Techniken und Methoden dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine individuelle Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie sollen lediglich eine selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzen nicht eine Anleger- und anlagegerechte Beratung.
3. Qualität
3.1.Der Veranstalter erbringt ihre Schulungs- und Beratungsleistungen sorgfältig und gemäß den allgemein üblichen Qualitätsstandards für Beratungsleistungen.
3.2.Für die Nutzung, Anwendung und Umsetzung der Schulungs- und Beratungsergebnisse trägt der Kunde (Auftraggeber) die alleinige Verantwortung. Eventuelle Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder Dritter sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist, ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3.Mögliche Fehler und Mängel in den Schulungs- und Beratungsleistungen, die unzweifelhaft durch den Veranstalter verursacht worden sind, werden von diesem auf eigene Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst abschließend das Abändern von Berichten und Stellungnahmen und soweit nötig das Führen von Gesprächen. Weitergehende Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post, bzw. per Online-Anmeldeformular oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
4.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
4.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100,- EUR für gegenstandslos erklärt werden.
4.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
4.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
4.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4.7 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.
5. Vertragsdauer und Vergütung
5.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
5.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Diese ist online bei den jeweiligen Kursen klar ersichtlich.
Der Teilnehmer kann per
Kreditkarte & Paypal
Überweisung
Einzug vom Konto
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
5.3 Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Dem Teilnehmer wird ohne vorherige Zahlung der vollständigen Seminargebühr vor Veranstaltungsbeginn kein Zutritt zum Seminar gewährt.
5.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
5.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Ausser die Preise werden ausdrücklich inklusive der geltenden Mwst. benannt.
6. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
6.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
7. Allgemeine Teilnahmebedingungen
7.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
7.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
7.4 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
7.5 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
7.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7.8 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
8. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für den Teilnehmer/Auftraggeber gegenüber dem Veranstalter sowohl als auch gegenüber den weiteren Teilnehmern.
9. Haftung
9.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Sonstige Bestimmungen und Haftungsausschluss:
10.1 Diese Unterlagen, dieses Seminar bzw. dieser Videokurs, sowie die allgemeinen präsentierten Informationen dienen ausschließlich und zur Veranschaulichung des folgenden Vortrags. Sie stellen keine Anlageberatung, keine Kaufempfehlung und auch keine Aufforderung zur Grundlage zum Abschluss von Verträgen zum Kauf von Finanzinstrumenten wie z.B. Wertpapiere, Aktien, Optionen, Futures, Devisen, Rohstoffe o.ä. dar.
10.2 Die in der Präsentation genannten Finanzinstrumente sind Beispiele. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Finanzinstrumente nicht für jeden Anleger geeignet sind. Der Erwerb und Handel mit Finanzinstrumenten beinhaltet ein hohes Risiko. Neben dem Totalverlust der Anlage kann auch weiteres Vermögen des Anlegers gefährdet werden (z.B. bei Fremdfinanzierung des Erwerbs der Finanzinstrumente, gehebelten Finanzinstrumenten bzw. dem Marginhandel.)
10.3 Vor dem Erwerb von und dem Handel mit Finanzinstrumenten sollte in jedem Fall Rat eines bzw. der jeweiligen professionellen Anlagen-Beraters, Steuerberaters und Rechtsberaters eingeholt werden, die die Angemessenheit von Transaktionen, unter Berücksichtigung persönlicher Anlageziele und persönlicher Anlageerfahrung beurteilen sollten.
10.4 Soweit im Vortrag auf historische Wertentwicklungen von Finanzprodukten hingewiesen wird, ist darauf hinzuweisen, dass die Wertentwicklung der Vergangenheit kein zuverlässiger Indikator für künftige Ergebnisse ist.
10.5 Der Vortrag und die übrigen Unterlagen wurden sorgfältig zusammengestellt. Soweit auf Informationen Dritter zugegriffen wurde, stammen diese Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Informationen übernommen.
10.6 Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor / Trainer ist teilweise bei den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Seminars investiert. Ein jeweiliger Hinweis darauf, bei welchem Wert im Speziellen er investiert ist erfolgt nicht noch einmal gesondert, sondern ist hiermit bereits erfolgt.